Aktuelle Lage: PHP2Shell. Zwei kritische PHP-Lücken (CVSS 9.2) erlauben Schadcode ohne Anmeldung. Patches seit 21.10.2026.Was jetzt zu tun ist →

Cyberversicherung: Was im Schadensfall zählt

Bei einem Angriff entscheiden frühe Information des Versicherers, gesicherte Beweise und abgestimmte Schritte oft über die Leistung. Hier stehen die typischen Punkte allgemein.

Stand 4 Min. LesezeitRecht & Compliance

Kurz gesagt: Im Schadensfall zählt bei der Cyberversicherung vor allem dreierlei: den Versicherer früh informieren, Beweise sichern statt vorschnell neu aufzusetzen und wichtige Schritte vorher abstimmen. Was genau gilt, steht in Ihren Versicherungsbedingungen. Diese Seite gibt allgemeine Hinweise, ist keine Rechtsberatung und ersetzt nicht die Abstimmung mit Versicherer, Makler oder Anwalt.

Wichtig

Keine Rechts- oder Versicherungsberatung: Maßgeblich sind allein Ihr Vertrag und die Auskunft Ihres Versicherers. Lesen Sie die Bedingungen am besten jetzt, nicht erst im Ernstfall.

Warum der Schadensfall bei Cyberrisiken besonders ist

Bei einem Wasserschaden ist offensichtlich, was passiert ist. Bei einem Angriff auf einen Webserver ist das anders: Am Anfang steht oft nur ein Verdacht, etwa eine merkwürdige Datei, ein ungewöhnlicher Prozess oder eine Warnung des Hosters. Ob tatsächlich ein Schaden eingetreten ist, zeigt sich erst bei der Untersuchung.

PHP2Shell ist ein gutes Beispiel. Die beiden Lücken CVE-2026-109618 und CVE-2026-109619 erlauben Codeausführung ohne Anmeldung. Wer erst Tage nach dem 21.10.2026 gepatcht hat, kann nicht sicher ausschließen, dass vorher etwas passiert ist. Ein Patch entfernt keine bereits eingeschleuste Schadsoftware und beweist nicht, dass nichts geschah. Die Frage, ob und wann ein Versicherungsfall vorliegt, ist deshalb oft nicht eindeutig.

Cyberversicherung im Schadensfall: die typischen Obliegenheiten

Obliegenheiten sind Pflichten des Versicherungsnehmers, deren Verletzung die Leistung gefährden kann. Viele Policen enthalten ähnliche Punkte, im Einzelnen unterscheiden sie sich aber deutlich:

  • Anzeige: den Versicherer unverzüglich informieren, sobald ein Versicherungsfall eingetreten ist oder droht.
  • Schadenminderung: zumutbare Maßnahmen ergreifen, um den Schaden gering zu halten, etwa betroffene Systeme vom Netz nehmen.
  • Abstimmung: wesentliche Schritte, Beauftragungen und Zahlungen vorher mit dem Versicherer klären.
  • Auskunft und Belege: Informationen geben und Unterlagen bereitstellen, die zur Feststellung des Schadens nötig sind.
  • Beweissicherung: Spuren nicht unnötig vernichten, damit Ursache und Umfang feststellbar bleiben.

Manche Verträge enthalten zudem Anforderungen an die Sicherheit vor dem Schaden, etwa regelmäßige Updates, Backups oder Mehrfaktor-Anmeldung. Auch die Angaben im Risikofragebogen beim Vertragsabschluss können eine Rolle spielen.

Der erste Anruf beim Versicherer

Viele Cyberversicherungen bieten eine Notfall-Hotline. Halten Sie Ihre Versicherungsnummer und eine kurze Lagebeschreibung bereit. Klären Sie beim ersten Kontakt diese Fragen und notieren Sie die Antworten mit Datum, Uhrzeit und Namen des Gesprächspartners:

  1. Soll der Fall offiziell angezeigt werden, und in welcher Form?
  2. Stellt der Versicherer eigene Dienstleister für Forensik und Wiederherstellung, oder dürfen wir eigene beauftragen?
  3. Welche Kosten sind vorab freigegeben, welche brauchen Zustimmung?
  4. Welche Unterlagen werden benötigt?
  5. Gibt es Vorgaben zur Kommunikation nach außen oder zur Einschaltung von Anwälten?

Beweise sichern, bevor neu aufgesetzt wird

Der verständliche Reflex nach einem Angriff ist, den Server sofort neu aufzusetzen. Für Versicherung, Datenschutz und eine mögliche Strafanzeige ist das oft ungünstig, weil damit Spuren verschwinden. Besser ist: betroffene Systeme isolieren, Logs und Speicherabbilder sichern, Dateilisten mit Zeitstempeln erstellen und erst dann bereinigen oder neu aufbauen.

Bei PHP2Shell empfiehlt die Fachpresse, Server-Logs ab dem 20.10.2026 aufzubewahren. Veröffentlichte, bestätigte Indicators of Compromise gibt es bislang nicht; die Erkennung beruht auf Verhaltensanalyse. Umso wichtiger ist, dass die Rohdaten erhalten bleiben. Eine fachgerechte Sicherung leistet IT-Forensik.

Zusammenspiel mit Datenschutz und Strafanzeige

Ein Versicherungsfall läuft selten allein. Wenn personenbezogene Daten betroffen sein können, gilt die Meldepflicht nach Art. 33 DSGVO, möglichst binnen 72 Stunden ab Bekanntwerden. Mehr dazu unter DSGVO-Meldepflicht. Viele Versicherer unterstützen dabei mit vermittelten Rechtsanwälten.

Auch eine Anzeige bei der Polizei kann sinnvoll oder vom Versicherer gewünscht sein. Die Zentralen Ansprechstellen Cybercrime der Landeskriminalämter sind dafür die richtige Adresse, siehe Anzeige erstatten. Stimmen Sie die Reihenfolge mit dem Versicherer ab.

Vorsorge: Vertrag und Notfallplan abgleichen

Nehmen Sie die aktuelle Lage zum Anlass, Ihren Vertrag zu lesen und die Obliegenheiten in Ihren Notfallplan zu übernehmen. Tragen Sie die Hotline-Nummer und die Versicherungsnummer an einer Stelle ein, die auch ohne funktionierende IT erreichbar ist. Prüfen Sie, ob Ihre Angaben zum Sicherheitsstand noch zutreffen. Ein strukturierter IT-Notfallplan hilft dabei.

Hilfreich ist außerdem ein kurzes Gespräch mit Makler oder Versicherer außerhalb eines Schadensfalls. Fragen Sie, wie der Versicherer mit vorsorglichen Maßnahmen wie dem Offline-Nehmen einer Website umgeht, welche Nachweise er zu Updates erwartet und ob es Empfehlungen zur Aufbewahrung von Logs gibt. Die Antworten gehören schriftlich in den Notfallplan.

Wie hilft PHP SOS konkret?

  • Wir sichern Logs und Systemzustände nachvollziehbar, bevor bereinigt wird, und dokumentieren jede Maßnahme mit Zeitpunkt.
  • Wir erstellen einen technischen Bericht zu Ursache, Umfang und ergriffenen Maßnahmen, den Sie dem Versicherer vorlegen können.
  • Wir stimmen uns auf Ihren Wunsch mit den Dienstleistern des Versicherers ab.
  • Über Incident Response begleiten wir den Vorfall bis zur dokumentierten Wiederherstellung.

Häufige Fragen

Wann muss ich die Cyberversicherung informieren?

Das regelt Ihr Vertrag. Viele Bedingungen verlangen eine unverzügliche Anzeige, sobald ein Versicherungsfall eingetreten ist oder ernsthaft droht. Melden Sie im Zweifel früh, auch wenn der Umfang noch unklar ist.

Darf ich selbst einen IT-Dienstleister beauftragen?

Manche Policen sehen eine Notfall-Hotline und eigene Dienstleister des Versicherers vor oder verlangen Abstimmung vor der Beauftragung Dritter. Klären Sie das beim ersten Anruf, damit die Kosten nicht strittig werden. Die Antwort sollten Sie schriftlich festhalten.

Zahlt die Versicherung, wenn ein Update gefehlt hat?

Das hängt von den Bedingungen, den Angaben beim Vertragsabschluss und dem Einzelfall ab. Manche Verträge enthalten Anforderungen an den Stand der Technik oder an Updates. Lassen Sie diese Frage von Ihrem Versicherungsmakler oder einer Anwältin bewerten.

Ist ein reines Patchen schon ein Versicherungsfall?

Ein vorsorgliches Update ist in der Regel noch kein Schaden. Gibt es aber Hinweise auf einen Einbruch, kann sich das ändern. Fragen Sie Ihren Versicherer, ab wann er informiert werden möchte.

Quellen

Sofort-Kontakt

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Schildern Sie kurz System, PHP-Version und Beobachtung. Wir melden uns, klären die Lage und arbeiten remote, bis der Vorfall abgeschlossen und dokumentiert ist.

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